Mitarbeiter entlassen zu müssen ist schwierig!
Mitarbeiter entlassen ist meist fast immer mit Emotionen verbunden und zwar nicht nur bei den Entlassenen, sondern auch bei den Verantwortlichen.
Eine Mitarbeiterkündigung ist ein schwieriges und sensibles Thema.
Vor allem neue Führungskräfte kann das schnell überfordern, aber auch erfahrenen Chefs tun sich nach wie vor nicht leicht damit.
Eine gute Vorbereitung ist daher unerlässlich.
Ich selbst musste mich zwar schon von Mitarbeitern aufgrund von Minderleistung trennen, aber ich bin kein Experte für betriebsbedingte Entlassungen.
Die fristlose Kündigung wie auch die betriebsbedingte Kündigung werde ich deshalb hier nicht behandeln. Nähere Infos dazu finden Sie hier:
Mitarbeiter entlassen: 5 Basisfragen
Bevor Sie ein Entlassungsgespräch führen, gilt es fünf Basisfragen vorzubereiten. Gemeinsam mit der Personalabteilung und der Geschäftsführung diskutieren Sie diese folgenden Fragen:
- Wer führt eigentlich das entscheidende Gespräch mit den Betroffenen?
- Wann führen wir die Gespräche?
- Wo führen wir die?
- Wie lange darf so ein Gespräch dauern?
- Was sind eigentlich die Inhalte
Die Entlassung sollten Sie in einem Raum aussprechen, der nicht einsehbar ist, und der die Ruhe und Diskretion gewährleistet.
Bitte kein Besprechungszimmer, an dem alle anderen an den Fenstern vorbei laufen zur Kantine.
Wie lange dauert es?
Dauert es sieben Minuten oder dauert es anderthalb Stunden?
Stellen Sie sich darauf ein, dass heikle Fragen auf Sie zukommen werden. Sind Sie darauf gut vorbereitet?
Heikle Fragen
„Warum ich? Die anderen sind genauso oft krank wie ich. Die anderen leisten auch nicht mehr als ich, also warum?“
Mit dieser Frage werden Sie mit Sicherheit konfrontiert. Vor allem, wenn aus einer großen Abteilung nur eine Person betroffen ist.
Wie gehen Sie also damit um? Hierbei geht es um die Trennungsbegründung. Also nicht nur die Formulierung sondern vor allem um den Inhalt. Weswegen trennen Sie sich von dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin?
So und jetzt kann es etwas heikel werden. Der Mitarbeiter fragt immer wieder, warum ich? Und Sie müssen immer wieder sagen, dass die Gründe mit allen beteiligten Personen gewissenhaft diskutiert wurden und die Entscheidung gefallen ist.
Wichtig ist, dass Sie dabei offen und ehrlich sind. Und vergessen Sie nicht, dass ein Mensch seinen Arbeitsplatz verliert. Verletzten Sie also nicht das Selbstwertgefühl des Mitarbeiters.
Die ersten 5 Sätze im Entlassungsgespräch
Während eines Kündigungsgespräches sind die ersten 5 Sätze die entscheidendsten. Denn in diesen fünf Sätzen MUSS die Trennungsbotschaft enthalten sein.
Dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin muss klar sein, dass sie betroffen sind. Reden Sie hier also nicht um den heißen Brei herum.
Zwei Dinge sind hierbei äußerst wichtig:
Wer?
Sie als der direkte Vorgesetzte müssen diese fünf Sätze aussprechen. Nicht die Personalabteilung.
Wer als Führungskraft das Kündigungsgespräch an die Personalabteilung delegiert, ist feige.
Ihr Mitarbeiter hat jahrelang für Sie gearbeitet, hat direkt an Sie berichtet und jetzt nehmen Sie sich nicht mal die Zeit, ihm die Trennung auszusprechen? Nein, Kündigungsgespräch ist immer Chefsache.
Pause machen!
Machen Sie eine Pause, nachdem Sie die Trennungsbotschaft ausgesprochen haben. Geben Sie Ihrem Mitarbeiter, ihrer Mitarbeiterin die Zeit, die Nachricht erst einmal sacken zu lassen.
Schreiben Sie sich Ihre 5 Sätze auf und besprechen Sie diese vorab mit der Personalabteilung.
Bleiben Sie fair!
Achten Sie bei der Formulierung darauf, nicht herablassend oder diskriminierend zu sein oder auch nur zu wirken.
Da müssen Sie aufpassen, sonst handeln Sie sich da ganz schnell juristischen Ärger ein. Davon mal abgesehen, dass solche Aussagen einfach nur inakzeptabel sind.
Die verbleibenden Mitarbeiter
Es geht aber auch darum die Kolleginnen und Kollegen im Team, die Bleibenden, nicht zu irritieren.
Wenn Sie nicht fair und anständig vorgehen, wie wollen Sie denn dann noch zukünftig den Rückhalt Ihres Teams gewährleisten? Da sind sie ganz schnell unten durch. Und zwar zurecht.
„Hast du mitbekommen, wie der Chef die Kündigung vom Maier gehandelt hat? Das war eine Sauerei. Wer sagt denn, dass er das bei uns nicht genauso machen würde?“
„Ja, das stimmt. Für den reiße ich mir kein Bein mehr aus.“
Mentale Vorbereitung
Achten Sie auf Ihre eigene mentale und emotionale Vorbereitung. In erster Linie geht es darum, die eigene, emotionale Befindlichkeit zu reflektieren.
Wie stehen Sie persönlich zu so einer Maßnahme, sprich Kündigung?
Dann sollten Sie sich fragen, ob es Sie irritiert, falls es während des Entlassungsgesprächs zu Tränen kommt.
Wie würden die Sie in einem solchen Fall reagieren? Oder wie reagieren Sie, wenn es bei dem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin zu einem Wutausbruch kommt? Verlieren Sie dann selbst die Fassung?
Gerade Manager sind Kopfmenschen. Probleme werden pragmatisch angegangen und schnell vom Tisch gekehrt. Aber hier geht es um Menschen, die einem gegenüber sitzen.
Hier muss also auf der Herz- und Bauchebene agiert werden. Bei einer Kündigung handelt es sich nicht um die Bestellung von Rohstoffen oder so, es geht hierbei um einen Menschen. Empathie gehört in das Repertoire einer jeden guten Führungskraft.
Keine Rückzieher bei der Entlassung
Ganz wichtig: Aus der höheren Hierarchie darf niemand einen Rückzieher machen oder – noch schlimmer – Ihnen in den Rücken fallen.
Das sollten Sie unbedingt vorher abklären.
Fragen Sie also Ihren Chef vorab, ob Sie das als Firma durchhalten, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin mit Klage droht.
Oder wenn die örtliche Presse vor der Tür steht und sagt, was macht ihr denn für Sauereien? Halten Sie das durch, finanziell wie auch vom Image her?
Und welche Fehler Sie sonst noch während eines Kündigungsgespräches unbedingt vermeiden sollten, das zeige ich Ihnen in diesem Blogbeitrag „Kündigungsgespräch“ und in diesem Video:
Weiterführende Links:
- 7 Fehler, die Ihnen bei der Kündigung nicht passieren dürfen!
- Mitarbeiter kündigen: Fair und wertschätzend
- Worauf Sie bei einer fristlosen Kündigung achten müssen!
- Die betriebsbedingte Kündigung
- Müssen Sie einen Mitarbeiter wirklich überraschend entlassen?